Aufgrund neuer Regelungen im Nachweis- und Hinweisgeberschutzgesetz, welche auch mit Bußgeldern bei Nichtbefolgung versehen sind, möchten wir Sie kurzfristig auf den aktuellen Stand bringen und Ihnen Klarheit verschaffen, was Ihr Unternehmen jetzt unternehmen muss, um den Anforderungen zu genügen.
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