UVC-Juristen sind kompetente und zuverlässige Partner in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Rechtsberatung, außergerichtliche Vertretung und Prozessvertretung unserer Mitgliedsunternehmen auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts gehören zu den Kernaufgaben des UVC. Dafür stehen unseren Mitgliedern Volljuristen als Ansprechpartner zur Verfügung, die schnell, kompetent und lösungsorientiert bei allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts Auskunft geben, die Prozessvertretung übernehmen oder auch bei Verhandlungen mit Betriebsräten fachkundig unterstützen. Die individuelle Beratung unserer Mitglieder erfolgt durch persönliche Gespräche in den Betrieben, in unserer Geschäftsstelle oder per Telefon/E-Mail.
Leider lassen sich nicht alle Rechtsstreitigkeiten einvernehmlich bzw. außergerichtlich klären. In solchen Fällen ist unsere Unterstützung besonders wichtig. Unser Anspruch ist dabei stets, die Führung und Beendigung des gerichtlichen Rechtsstreits für den Arbeitgeber wirtschaftlich sinnvoll und so kostengünstig wie möglich zu gestalten.
Alle Leistungen, einschließlich der Prozessvertretung, sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für unsere juristische Unterstützung entsteht kein gesondertes Honorar. Fragen aus allen Bereichen des umfangreichen und komplexen Arbeitsrechts werden von uns schnell und effektiv für Sie beantwortet, z. B. zu den Themen:
Unternehmen, die sich nicht an einen Flächentarifvertrag binden möchten, schließen oftmals mit Gewerkschaften eigene Haustarifverträge ab. Als „Gegenpol“ zu den Gewerkschaften auf Arbeitnehmerseite kann auch der UVC das Unternehmen begleiten und beraten. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Haustarifverhandlungen. Die Mitgliedschaft im oder der Eintritt in den UVC hat keine Tarifbindung zur Folge.
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