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    Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht Feb. 2025

    Rundschreiben 

    Wichtige Informationen für Arbeitgeber: Gehaltsabrechnungen, NIS-2-Richtlinie & Job-BSK

     

    Sehr geehrte Mitglieder,

    wir möchten Sie über aktuelle Entwicklungen informieren, die für Sie als Arbeitgeber von Bedeutung sein könnten.

     

    1. Anspruch auf Gehaltsabrechnung in Papierform

    Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden, dass Arbeitgeber Gehaltsabrechnungen grundsätzlich elektronisch bereitstellen dürfen, solange sie die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Sollte ein Arbeitnehmer keinen privaten Zugriff auf das digitale Mitarbeiterpostfach haben, muss der Arbeitgeber eine Einsichtnahme und den Ausdruck im Betrieb ermöglichen. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Praxis der Entgeltabrechnung und die Rechte Ihrer Beschäftigten.

     

    2. Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Handlungsbedarf für Unternehmen

    Die EU-Vorgaben zur NIS-2-Richtlinie verpflichten Unternehmen, ihre Cybersicherheit zu stärken. Auch in Deutschland wird die Umsetzung bald in Kraft treten. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
    Ein spezialisiertes NIS-2-Assessment kann helfen, den individuellen Handlungsbedarf zu erkennen. Das Angebot umfasst eine Analyse der Kernprozesse, Kundenbeziehungen und NIS-2-relevanten Kennzahlen, um konkrete Maßnahmen für Ihre Organisation abzuleiten. Falls Sie Interesse an einer Beratung haben, finden Sie weitere Informationen unter [Kontaktinformationen im Dokument].

     

    3. Job-BSK: Spracherwerb am Arbeitsplatz für Beschäftigte

    Beschäftigen Sie Personen mit Sprachförderbedarf? Das BAMF bietet mit dem Job-BSK-Programm gezielten Spracherwerb direkt am Arbeitsplatz an. Kurse starten bereits ab drei Teilnehmenden und sind in der Regel kostenfrei. Der Unterricht kann individuell an die betrieblichen Anforderungen angepasst werden, um Mitarbeitende bestmöglich zu unterstützen. Weitere Details zur Teilnahme und Organisation entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationen.

     

    4. Niedersächsischer Sozialpreis 2025: Jetzt bewerben!

    Zeigen Sie, wie Ihr Unternehmen soziale Verantwortung lebt! Der Niedersächsische Sozialpreis 2025 würdigt herausragendes Engagement in drei Kategorien:

    • Sozial am Arbeitsplatz: Förderung von Inklusion, Vereinbarkeit von Familie & Beruf oder Diversity.
    • Sozial für das Gemeinwesen: Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
    • Sonderpreis „Mehrwert durch Vielfalt“: Engagement für ein integratives Arbeitsumfeld.

    Die Preisträger erhalten eine besondere öffentliche Anerkennung. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2025, die Preisverleihung findet am 8. September 2025 statt. Weitere Informationen und die Bewerbung finden Sie unter: www.sozialpreis-niedersachsen.de.

     

    Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

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