Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung informieren, die für Ihre unternehmerische Praxis von Bedeutung sein könnten.
1. Anmeldung zur Sozialversicherung bei anfänglicher Arbeitsunfähigkeit
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 21.01.2025, Az. L 16 KR 61/24) hat entschieden, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erst mit Beginn der Entgeltfortzahlung entsteht. Diese beginnt nach Ablauf der vierwöchigen Wartezeit gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz. Weiter Informationen in der PDF im Anhang
2. Homeoffice als milderes Mittel bei Änderungskündigung
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 04.11.2024, Az. 9 Sa 42/24) stellte fest, dass die Möglichkeit zur Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice grundsätzlich kein milderes Mittel gegenüber einer Änderungskündigung darstellt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsort eines Mitarbeiters verändern möchte. Weiter Informationen in der PDF im Anhang
3. Digitales Zugangsrecht einer Gewerkschaft zum Betrieb
Laut Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 28.01.2025, Az. 1 AZR 33/24) ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, der tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner Arbeitnehmer zum Zweck der Mitgliederwerbung mitzuteilen. Weiter Informationen in der PDF im Anhang
4. Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 28.01.2025, Az. 9 AZR 48/24) entschied, dass Arbeitgeber ihre Verpflichtung zur Abrechnung des Arbeitsentgelts in Textform auch dadurch erfüllen können, dass sie die Abrechnung als elektronisches Dokument in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellen. Weiter Informationen in der PDF im Anhang
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