Der Unternehmensverband Cuxhaven Elbe-Weser-Dreieck (UVC) bezieht Position: Die Einführung kommunaler Verpackungssteuern – wie zuletzt in Tübingen geschehen – ist der falsche Weg.
Als starke Stimme der mittelständischen Wirtschaft im Elbe-Weser-Dreieck warnen wie vor den erheblichen negativen Folgen kommunaler Alleingänge im Steuerrecht. Die geplante Verpackungssteuer steht aus unserer Sicht im klaren Widerspruch zu übergeordneten Zielen wie Bürokratieabbau, wirtschaftlicher Stabilität und einer ökologisch sinnvollen Umweltpolitik.
Bürokratiemonster statt Entlastung: Unterschiedliche Regelungen je Kommune führen zu großem Verwaltungsaufwand für Unternehmen mit mehreren Standorten. Statt klarer Regeln entsteht ein Flickenteppich lokaler Sondervorgaben.
Doppelbelastung für Betriebe: Unternehmen leisten bereits ihren Beitrag durch bundesweite Regelwerke wie die Verpackungsverordnung oder das Einwegkunststofffondsgesetz. Eine zusätzliche Steuer untergräbt das Prinzip fairer Besteuerung.
Schwächung des Mittelstands: Gerade kleinere Betriebe sind von der zusätzlichen Belastung stark betroffen. Die Weitergabe der Steuer an Verbraucher verteuert Produkte und schmälert die Kaufkraft – bei fraglichem Nutzen für Umwelt oder Fiskus.
Strafe statt Anreiz: Statt auf positive Lenkung durch Aufklärung, Infrastruktur und Förderprogramme setzt die Verpackungssteuer auf Sanktion – ohne nachhaltige Verhaltensänderung bei Verbrauchern zu bewirken.
„Nachhaltigkeit lässt sich nicht per Strafsteuer erzwingen“, so Andreas Wulf, Vorstandsvorsitzender des UVC. „Was wir brauchen, ist ein durchdachtes, bundesweit einheitliches Konzept mit gezielten Anreizen – kein kommunaler Alleingang, der Bürokratie schafft und den Mittelstand schwächt.“
Wir appellieren an Bund, Länder und Kommunen, eine zersplitterte Steuerlandschaft zu verhindern und stattdessen auf wirksame, durchsetzbare und wirtschaftlich tragfähige Maßnahmen zu setzen, die ökologische Ziele mit wirtschaftlicher Realität verbinden.
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